Zaubercamp

Ein magisches Camp

Quidditch spielen

Zielgruppe

Für Kinder im Alter von 8 bis 15 Jahren

Termin

Montag, 15. bis Sonntag, 21. April 2024

Ort

JugendZeltplatz Wittenborn
Seestraße 10c
23829 Wittenborn

Kosten

195 EUR

Bei Ferienwerksförderung 40 EUR
(weitere Infos dazu siehe unten)

Ein zauberhaftes Wochenende

Du kennst dich aus mit Quidditch, Alraunen und Erinnermich? Du weißt von Muggeln, Squibs und Auroren? Dann ist dieses Wochenende genau das richtige für dich! In der zauberhaften Welt von „Harry Potter“ wirst du Teil einer Hogwarts-Hausgemeinschaft und kämpfst um den Hauspokal. Wesen und Geister sind in Wittenborn aufgetaucht. Erlebe mit ihnen magische Momente und übe dich in unterschiedlichen Zauberdiziplinen. Harry Potters dunkler Gegenspieler ist wieder da, komm und tritt seinem Geheimbund bei oder stell dich an die Seite von Harry und besiege Lord Voldemort.

Plätze

Es sind 60 Plätze vorhanden. Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

 

Die angemeldeten Kinder sollten an der kompletten Freizeit teilnehmen. Eine spätere An- oder Abreise ist aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht.

 

Ferienwerksförderung

Nur für Angebote mit einer Dauer von mindestens 7 Tagen

Das Zaubercamp ist daher förderfähig.

Das Land gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des § 16 Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII, § 19 JuFöG, dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus
finanziell leistungsschwachen Familien.

Zu den finanziell leistungsschwachen Familien gehören grundsätzlich Familien,
die
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bzw.
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.


Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinie sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Kinderreich sind Familien/Erziehungsberechtigte mit drei und mehr Kindern. Die Einkommensgrenze zu dieser Antragstellergruppe wird auf 230 % der jeweils
aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt.

Wenn Sie Anspruch auf die Förderung haben, dann setzen Sie gerne das Kreuz an der entsprechenden Stelle bei der Buchung. Weitere Infos folgen dann. Sollten Sie sich unsicher sein, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Lg

Das Team vom Zeltplatz