Wibo-Sommercamps 2025 - Freie Plätze
Die schönste Zeit des Jahres für 8-14 Jährige
Zielgruppe
Die letzten freien Plätze können jetzt gebucht werden.
Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren
Termin
1. Camp: 26.07. – 04.08.2025
2. Camp: 05.08. – 14.08.2025
3. Camp: 15.08. – 24.08.2025
Ort
JugendZeltplatz Wittenborn
Seestraße 10c
23829 Wittenborn
Kosten
349 EUR
!!Bitte melden Sie jedes ihrer Kinder einzeln an!!
Verbringe einen Teil deiner Ferien damit, in einem lebhaften Camp zu leben, in Zelten zu übernachten und neue Freundschaften zu schließen. Nimm an spannenden Spielen und aufregenden Aktionen teil, erlebe die Erfrischung des Mözener Sees und genieße die gemütlichen Abende am knisternden Lagerfeuer. Sei dabei und mach diese Zeit zu einem unvergesslichen Erlebnis!: So erleben über 120 Kinder die Zeltlager in Wittenborn. Um das abwechslungsreiche Programm und die Rundumbetreuung kümmern sich die erfahrenen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer des JugendZeltplatzes, die alle in Besitz einer Jugendleitercard sind. Begleitet und unterstützt werden diese durch die hauptamtlichen Pädagogen des Platzes.
Weitere Infos
Wir möchten, dass Ihr Kind eine schöne und unvergessliche Zeit in unserem Zeltlager hat. Deshalb bitten wir Sie zu prüfen, ob unser Zeltlager das Richtige für Ihr Kind ist. Dazu einige Informationen in Kürze. Zusätzlich haben wir weitere Informationen und häufige Fragen und deren Antworten in einem Blatt zusammengestellt. Sie finden dies hier.
- Die angemeldeten Kinder sollten an der kompletten Ferienfreizeit teilnehmen. Eine spätere An- oder Abreise ist aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht.
- Die Kinder werden in 12er Gruppen eingeteilt und von einer ehrenamtlichen Person betreut.
- Die Betreuungsperson übernachtet nicht im Zelt der Kinder.
- Teilnehmen können Kinder zwischen 8 bis 14 Jahren für die ersten 3 Camps.
- Die Kinder müssen ihren Wohnsitz im Kreis Segeberg haben.
Gerne unterstützen wir im persönlichen Kontakt bei der Auswahl und beraten gemeinsam mit Ihnen über Wege Ihrem Kind eine Ferienfreizeit möglich zu machen. Es ist wichtig spezielle Förder- oder Hilfsbedarfe mit uns abzustimmen. Unser Haupthaus ist barrierefrei gestaltet.
Anmeldungen
Die Anmeldung ist bis zum 17. November 2024 (24.00Uhr) möglich.
Der zeitliche Eingang der Anmeldung ist für die Vergabe der Plätze NICHT von Bedeutung.
Im November 2024 wird die Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip über ein Datenprogramm ermittelt. Sie bekommen erst dann eine Mail von uns.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung:
- Bitte melden Sie jedes ihrer Kinder einzeln an
- Geschwisterkinder werden zusammen gelost, bitte die Namen der Geschwisterkinder im Freitextfeld angeben (Jedes Kind muss trotzdem einzeln angemeldet werden).
- Achten Sie auf die korrekte Schreibweise und vollständige Angaben. Dies ist besonders wichtig sollten Sie Geschwisterkinder anmelden. Die richtige Zuordnung kann durch das Computerprogramm nur dann gewährleistet werden.
- Melden Sie Ihr Kind nur einmal an. Im Anmeldeformular können Sie Alternativtermine auswählen, so dass Ihr Kind automatisch für dieses Zeltlager mit im Losverfahren ist, wenn es mit dem ersten Wunschlager nicht klappen sollte.
Pro Ferienfreizeit gibt es ein Kontingent für ermäßigte Plätze. Weitere Infos siehe unten bei Kinderferienwerk.
Jugendferienwerk
Das Land gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des § 16 Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII, § 19 JuFöG, dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien, und für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien. Familien im Sinne dieser Förderrichtlinie sind alle Erziehungsberechtigten mit einem oder mehr Kindern. Zu den finanziell leistungsschwachen Familien gehören grundsätzlich Familien, die - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bzw. - Wohngeld, - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinie sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Kinderreich sind Familien/Erziehungsberechtigte mit drei und mehr Kindern. Die Einkommensgrenze zu dieser Antragstellergruppe wird auf 230 % der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.v
Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns auf DICH!
Marco Maibaum
Leiter JugendZeltplatz Wittenborn, Bildungsreferent
04551 9591 30
marco.maibaum@vjka.de