Zukunft für Musikschulen - Musikschulfördergesetz jetzt!
MUSIKALISCHE BILDUNG SICHERN – ÜBERALL IM LAND
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung ist die Schaffung eines Musikschulfördergesetzes zur stetigen Sicherung finanzieller Unterstützung für Musikschulen durch das Land Schleswig-Holstein vorgesehen.
22 öffentliche Musikschulen bieten überall in Schleswig-Holstein – in den Städten und auf dem Land – Musikunterricht an. Derzeit werden rund 38.000 Schüler*innen von knapp 1.100 Lehrkräften an rund 500 Unterrichtsstätten unterrichtet. (In unserem Fall unterrichten 42 Lehrer*innen 1.800 Schüler*innen an 64 Unterrichtsstätten im Kreis Segeberg. Auch wir unterhalten neben einem Großteil an festangestellten Lehrkräften einige Honorarkräfte.) Ein Großteil der Unterrichtangebote ist stark gefährdet, wenn das Land die finanzielle Ausstattung der Musikschulen nicht massiv verbessert.
Musikschulen werden durch Elternbeiträge, kommunale Zuschüsse und Landesmittel (bisher Projektgelder) finanziert. Bisher nimmt die Förderung durch Landesmittel leider nur einen sehr kleinen Anteil in der Finanzierung ein. Dieser Betrag ist mit Blick auf die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteiles“ * sowie auf die Herausforderungen als fester Partner in der kulturellen Bildung im Ganztag ab 2026 zu niedrig. Der zum zweiten Quartal 2024 versprochene Entwurf für das Musikschulfördergesetz wurde bisher nicht vorgelegt.
Musikschulen und deren Träger stehen aktuell vor großen finanziellen Herausforderungen. Der VJKA mit der Teileinrichtung KreisMusikschule Segeberg ist Mitglied im Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein. Die Mitglieder des Landesverbandes haben gemeinsam beschlossen, mit einer Petition auf die aktuelle Lage und Dringlichkeit eines Musikschulfördergesetzes hinzuweisen.
Wir bitten um Ihre Unterstützung!
Musikschulfördergesetz jetzt! Zukunft für Musikschulen in Schleswig-Holstein (ltsh.de)
oder mit verkürztem Link: bit.ly/PetitionMusik
Schleswig-Holstein braucht öffentliche Musikschulen, damit jede*r Musik und Kultur lernen und leben kann!
*Herrenberg-Urteil: aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (sog. Herrenberg-Urteil) ist der Einsatz von Honorarkräften im regulären Unterrichtsbetrieb nicht mehr möglich. Entsprechende Festanstellungen führen zu enormen Mehrkosten.