Musikalische Früherziehung
Musik macht Spaß!
Musik macht Spaß!
Die Kinder erleben in einer entspannten und fröhlichen Umgebung spielerisch und altersgerecht Musik mit allen Sinnen. Singen, Bewegen, Tanzen, gemeinsames Musizieren und Musikhören fördert die Kinder ganzheitlich in ihrer Entwicklung. Lieder, rhythmische Sprechverse, Reimspiele, Bewegungs- und Fantasiespiele, Tänze und Musizieren mit Orff-Instrumenten, erste Musikgeschichte und Instrumentenkunde sowie spielerisches Entdecken von Basiskenntnissen aus der Notenlehre.
Infos
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg im Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.
(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Bad Segeberg, 1. Januar 2016
Entgeltordnung für die KreisMusikschule Segeberg
(1) Für den Unterricht an der KreisMusikschule Segeberg wird ein Entgelt erhoben.
Die Entgeltpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird und endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Schülerin / der Schüler nach §5 der Schulordnung der KreisMusikschule Segeberg ausscheiden kann.
(1) Je nach Art des Unterrichts werden die aufgeführten Entgelte erhoben.
(2) Für Ensemble- und Orchesterstunden wird für Jugendliche kein Entgelt erhoben.
Unterricht im Erwachsenenbereich kann auch 14tägig vereinbart werden, es ist dann die Hälfte des Entgeltes zu zahlen.
(3) Der Verein erhebt Mahngebühren. Für die erste Mahnung werden € 6,-- und für die zweite Mahnung werden € 11,-- erhoben.
(1) Bei Bedürftigkeit kann der Verein auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen bis zu 70% gewähren.
(2) Der Verein gewährt Mehrfächerermäßigungen für Kinder und Jugendliche und Ermäßigungen für Familien mit Kindern (einschl. Alleinerziehenden). Sie erfolgen automatisch und werden in folgenden Stufen berechnet:
Stufe I 10%
Stufe II 20%
Stufe III 30%
Stufe IV 40 %
Die Familien- und Mehrfächerermäßigung wird wie folgt berechnet:
Stufe I 2 Fächer
Stufe II 3 Fächer
Stufe III 4 Fächer
Stufe IV 5 Fächer und mehr Fächer
Der in Absatz 1 genannte Prozentsatz darf nicht überschritten werden.
Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Neufassung vom Januar 2016
|
Geschäftsstelle der
KreisMusikschule
Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg
Tel. +49 4551 95912
E-Mail: kms@vjka.de
