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Verein für Jugend- und Kulturarbeit
Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg

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Über Uns

KreisMusikschule Segeberg

Über 45 Angebote aus dem Elementar-, Instrumental- und Gesangsbereich an 60 verschieden Unterrichtsstätten im Kreisgebiet – das ist die KreisMusikschule Segeberg.
Mit knapp 70 Lehrern unterrichten wir mehr als 2.200 Schüler an verschiedensten Instrumenten und im Gesang.
Dabei haben wir Musikschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp...

Von Klavierunterricht bis Gesangsstunden, von Schlagzeug bis Cello - wir sind Ihre Musikschule für jung & alt.
Hinzu kommen Bläser-, Streicher-und Musikklassen an den Schulen im Kreis Segeberg und Angebote in der OGS.
Mit der Mitgliedschaft im Verband der Musikschulen (VdM) verpflichtet sich die KreisMusikschule Segeberg für breitgefächerte Angebote und qualifizierte Arbeit.

Von Schlagzeug und Klavier über Geige bis hin zu Klarinette oder Gitarre ist für alle Altersgruppen und Stilrichtungen etwas dabei! Wenn Sie oder Ihr Kind ein Instrument lernen möchten, sprechen Sie uns gerne direkt an. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der KreisMusikschule Segeberg

Unsere Angebote

Wir bieten Ihnen Instrumental- und Gesangsunterricht von Blockflöte bis Gitarre, von Geige bis Schlagzeug. Ob Sie mit Ihrem Kind mit der musikalischen Früherziehung beginnen möchten oder selbst im Alter noch ein Instrument lernen wollen, wir haben das passende Angebot!

Blasinstrumente

Blasinstrumente

Blasinstrumenten bieten vielfältige Möglichkeiten, Musik zu machen. Die KreisMusikschule bietet Unterrichtsstunden für folgende Blasinstrumente an:

Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete und Posaune.

Streichinstrumente

Streichinstrumente

Streichinstrumente sind sowohl Solo- als auch Orchesterinstrumente und für alle Bereiche der Musik geeignet.

Vionline (Geige), Viola (Bratsche), Violoncello und Kontrabass

Tasteninstrumente

Tasteninstrumente

Ob Klassik, Jazz- oder Rockmusik Tasteninstrumente sind in allen Musikrichtungen zu Hause. An der KreisMusikschule können folgende Tasteninstrumente erlernt werden:

Klavier und Keyboard

Zupfinstrumente

Zupfinstrumente

Zupfinstrumente wie Gitarre oder dem E-Bass begegnet man überall auf der Welt- in Konzertsälen oder beim Rockkonzert.

Die KreisMusikschule bietet Unterrichtsstunden für Gitarre, E-Gitarre, E-Bass und für die Harfe an.

Schlaginstrumente

Schlaginstrumente

Die Faszination, die von Schlaginstrumenten ausgeht, ist einzigartig. Neben dem vertrauten Schlagzeugunterricht bietet die KreisMusikschule auch verschiedene Workshops an.

Schlagzeug (Drumset), Trommeln, Fit4Drums und Taiko

Gesang

Gesang

Die KreisMusikschule bietet Gesangsunterricht für Jung und jung gebliebene in allen Stilrichtungen an. Solo oder Chor – hier geht es weiter:

Gesangsunterricht, Chor Trubadix, RockPopChor, Schlosschor

Therapeutisches Musizieren

Therapeutisches Musizieren

Musizieren für Menschen mit Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsverzögerungen ist ein Angebot an der KreisMusikschule. Weitere Informationen gibt es hier.

Elementarunterricht für die Jüngsten

Elementarunterricht für die Jüngsten

Musik lässt uns wachsen! Musik macht uns stark! Wir bieten für die Jüngsten folgende Musikkurse an:

Babys Musiknest, Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Instrumentenkarusselll und Blockflötenführerschein

Angebote für Schulen

Angebote für Schulen

Unsere musikalischen Angebote für Schulen im Kreis Segeberg: Musikklasse, Bläserklasse, Streicherklasse und verschiedenste OGS-Kurse

Kooperationen

Kooperationen

Die KreisMusikschule Segeberg kooperiert mit 18 Schulen (Musik-, Bläser- und Streicherklassen sowie OGS-Angebote), mit 11 Kindertagesstätten/Kindergärten, mit drei Musikvereinen und dem Landesverein Innere Mission.

Und dann noch

Und dann noch

Chöre und Musikensembles, Workshops, Wettbewerbe, Musikschulwochenenden, Konzerte und musikalische Begleitung von unterschiedlichen Veranstaltungen

Leitbild
Wir verstehen uns als lernende Organisation. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter*innen werden durch ein Team an Honorarkräften unterstützt. mehr erfahren
Schul- und Entgeltordnung
Hier finden Sie die Informationen zu den Rahmenbedingungen und Entgelten der KreisMusikschule Segeberg mehr erfahren

Unser Team

Kristin Guddath (in Elternzeit)

Pädagogische Leiterin KreisMusikschule Segeberg

04551 9591 20
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Silke Döring

Organisatorische Leiterin KreisMusikschule Segeberg Außenstelle Kaltenkirchen

04551 95 91 20
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Sophie Adrian

Außenstellenleitung Bad Bramstedt

0176 - 4075 7846
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Christine König

Außenstellenleitung Henstedt-Ulzburg

0176 644 777 31
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Heiko Kremers

Außenstellenleitung Nord-Ost-Kreis

Fachbereiche Blasinstrumente & Tasteninstrumente

Instrumente: Keyboard / Klavier,
Tenorhorn / Trompete

04551 91 091 59
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Stephanie Lang

Außenstellenleitung Bad Segeberg

Fachbereichsleitung Holzbläser

Therapeutisches Musizieren
Instrumente: Querflöte

04551 - 9591 10
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Svenja Lutkat

Kultur macht stark

04551 9591 20
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Ike Beyer

KreisMusikschule

Instrumente:
Keyboard und E-Gitarre

04551 - 9591 10
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Marco de Maurice

KreisMusikschule

Schwerpunkt:
Bandtraining

04551 - 9591 10
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Andrea Dietz

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Florian Ding

KreisMusikschule

Instrument:
Violine

04551 - 9591 10
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Frank Engelke

KreisMusikschule

Instrument:
Horn

04551 - 9591 10
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Arne Gebel

KreisMusikschule

Schwerpunkt:
Bandtraining

04551 - 9591 10
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Olaf Generotzky

Fachbereichsleitung Tasteninstrumente

Musiktheorie
Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Winfried Geßler

KreisMusikschule

Instrument:
Violoncello

04551 - 9591 10
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Minshu Hsu

KreisMusikschule

Elementare Musikpädagogik
Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Sigrid Iwamura

KreisMusikschule

Instrumente:
Blockflöte und Clarineau

04551 - 9591 10
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Akiko Kasai

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Jürgen Kok

Fachbereichsleitung Zupfinstrumente

Instrumente:
Gitarre, E-Gitarre, Ukulele und E- Bass

04551 - 9591 10
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Sabine Koth

KreisMusikschule

Instrumente:
Klarinette und Saxophon

04551 - 9591 10
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Christien Krömer

Fachbereichsleitung Elementare Musikpädagogik

Eltern-Kind-Kurse,
Musikalische Früherziehung und
Musikalische Grundausbildung
Geragogik

04551 - 9591 10
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Katja Krüger

KreisMusikschule

Chor und Stimmbildung

Instrumente:
Fagott, Oboe, Querflöte und
Kontrabass

04551 - 9591 10
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Konstanze Kuß

KreisMusikschule

Instrument:
Harfe

04551 - 9591 10
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Hartmut Ledeboer

Fachbereichsleitung Holzbläser

Instrumente:
Blockflöte und Querflöte

04551 - 9591 10
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Gwen Leo-Allen

KreisMusikschule

Schwerpunkt:
Gesang und Stimmbildung

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Andreas Messerschmidt

KreisMusikschule

Liedbegleitung
Instrumente:
Gitarre, E-Gitarre und E-Bass

04551 - 9591 10
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Hirokuni Mukai

Fachbereichsleitung Blechblasinstrumente

Instrumente:
Euphonium, Posaune, Tenorhorn und Tuba

04551 - 9591 10
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Peter Overbeck

KreisMusikschule

Instrument:
Trompete

04551 - 9591 10
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Lothar Palmer

KreisMusikschule

Instrumente:
Klarinette und Saxophon

04551 - 9591 10
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Bettina Piwkowski

KreisMusikschule

Instrumente:
Violine und Viola

04551 - 9591 10
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Thomas Planthaber

KreisMusikschule

Instrument:
Schlagzeug
04551 - 9591 10
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Björn Puls

KreisMusikschule

Instrument:
Schlagzeug

04551 - 9591 10
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Torsten Ratzkowski

KreisMusikschule

Instrumente:
Gitarre und E-Gitarre

04551 - 9591 10
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Dr. Anke Rosbach

KreisMusikschule

Chor
Instrumente:
Trubadix

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Zaure Salykova

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

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Karen Sander

KreisMusikschule

Musikalische Früherziehung
Instrument:
Violine

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Birgit Schnepel

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Eva Schrader

Fachbereichsleitung Streichinstrumente

Instrument:
Violoncello

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Thomas Schuth

KreisMusikschule

Musikalische Früherziehung und
Fit4Drums



04551 - 9591 10
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Miriam Schüler

KreisMusikschule

Schwerpunkt:
Gesang und Stimmbildung

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Anja Schwalgin

KreisMusikschule

Elementare Musikpädagogik


04551 - 9591 10
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Andreas Schwarz

Fachbereichsleitung Schlagwerk & Percussion

Instrumente:
Schlagzeug und Marimba

04551 - 9591 10
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Rolf Steinberg

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Anita Swiatek

KreisMusikschule

Instrumente:
Violine, Viola

04551 - 9591 10
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Norie Takabayashi

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Levan Tsertsvadze

KreisMusikschule

Instrument:
Gitarre

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Oliver Unruh

KreisMusikschule

Instrumente:
Klarinette und Saxophon

04551 - 9591 10
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Laetitia Vögtler

KreisMusikschule

Instrument:
Klavier

04551 - 9591 10
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Dirk Zygar

KreisMusikschule

Orchester
Instrumente:
Klarinette und Saxophon

04551 - 9591 10
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Leitbild

Die KreisMusikschule Segeberg ist eine öffentliche Bildungseinrichtung, die Menschen an die Musik heranführt und ihnen Fähigkeiten zum eigenen Musizieren vermittelt.

Ihr Angebot umfasst Vokal- und Instrumentalunterricht in sämtlichen Stilrichtungen und richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus allen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen. Sie ist eine von vier Einrichtungen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. neben der JugendAkademie Segeberg, dem JugendZeltplatz Wittenborn und der KulturAkademie Segeberg.

Im Sinne eines gesellschaftlichen und kulturellen Bildungsauftrages stärkt und fördert sie durch ihre musikpädagogische Arbeit

ideelle und demokratische Werte
Lebensqualität und Zusammenleben
soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen.

Die KreisMusikschule Segeberg erfüllt die hohen Anforderungen des Verbandes deutscher MusikSchulen (VdM) und garantiert mit ihrer Mitgliedschaft die Vielfältigkeit und Qualität ihrer Arbeit.

Fundiert ausgebildete und professionelle Lehrkräfte vermitteln im Klassen-, Gruppen-, Einzel- und Projektunterricht sowie im Ensemblespiel musikalisches Wissen und emotionale Erfahrungen. Bewährte und regelmäßig aktualisierte Unterrichtskonzepte sind stets auf das Alter und die jeweiligen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt. ompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Bad Segeberg koordinieren und unterstützen den dezentralen Unterricht vor Ort.

Das Team der KreisMusikschule Segeberg nimmt an Fortbildungen teil, bringt engagiert eigene Ideen und Fähigkeiten in die jeweiligen Entscheidungsprozesse ein und trägt somit zur Qualitätssicherung und stetigen Fortentwicklung der Musikschularbeit bei.

Öffentliche Präsentationen, Konzerte und Mitwirkung bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art sowie Vernetzungen mit anderen Institutionen in der vielfältigen Bildungslandschaft bereichern das kulturelle Leben der Region.

Schul- und Entgeltordnung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg im Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.

Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturHöfe Segeberg und der Offenen Ganztagsschulen Segeberg.

Aufgabe der KreisMusikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und individuell zu fördern, Begabungen frühzeitig zu erkennen und angemessen auszubilden sowie die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.


§1 Datenschutz

Die bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich vereinsintern genutzt. Alle Mitarbeitenden unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einer Veranstaltung oder während der Arbeit des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet (Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/eines Teilnehmenden bei der Anmeldung). Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins genutzt werden.

§2 Aufbau

Die Ausbildung an der KreisMusikschule erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale / vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.

§3 Schuljahr

(1) Das Schuljahr der KreisMusikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kreismusikschule.

(2) Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.

§4 An- und Abmeldungen

(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich, die Aufnahme ist mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


(2) Der Antragsteller / die Antragstellerin erkennt durch seine / ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

§5 Kündigungen

(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der KreisMusikschule zu richten. Sie werden erst bei Zugang in der Geschäftsstelle der KreisMusikschule rechtswirksam. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die schriftliche Kündigung durch den gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin erforderlich.

(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.

(3) Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin Ausnahmen zulassen (diese liegen insbesondere vor bei Wegzug aus dem Kreis Segeberg und langfristiger Krankheit [ärztliches Attest]).

(4) Für den Unterricht im Elementarbereich (Musikgarten Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Trommeln), für die Chöre und für ein Zweit- oder Drittinstrument ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen möglich.

(5) Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 5% kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.

§6 Probezeit

Mit Ausnahme des Instrumentalen Orientierungsunterrichtes gelten die ersten drei Monate als Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

§7 Unterricht

(1) Zur Vermeidung weiter Anfahrtswege sind die Unterrichtsstätten über das Kreisgebiet verteilt. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen statt. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterricht an einer bestimmten Unterrichtsstätte und Lehrkraft erfüllt. Ein Anspruch darauf kann jedoch nicht erhoben werden.

(2) Die Teilnehmer / innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der Vorspiele verpflichtet. Unregelmäßiger Unterricht oder andere Umstände, die dazu führen, dass kein Unterrichtserfolg mehr zu erwarten ist, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichtes durch die KreisMusikschule führen. Wird trotz Mahnung das Schulgeld nicht bezahlt, kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht an der KreisMusikschule ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.

(3) Vom Schüler / von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich - auch bei Entschuldigung - entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der KreisMusikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.

(4) Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die KreisMusikschule zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet. Entgelte werden im Laufe des Rechnungsjahres verrechnet bzw. erstattet.

(5) Wird witterungsbedingt für den Kreis Segeberg Schulausfall angeordnet, so gilt dies auch für den Unterricht der KreisMusikschule Segeberg.

(6) Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und nach Weisung durch die Schulleitung erfolgen.

§8 Ensemblefächer

Ensemblespiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler / innen sind verpflichtet, im Rahmen des Angebotes daran teilzunehmen (z.B. Spielkreise, Orchester). Über die Teilnahme im einzeln entscheidet der Fachlehrer / die Fachlehrerin nach Rücksprache mit dem Schulleiter / der Schulleiterin.

§9 Lernmittel

Grundsätzlich muss der Schüler / die Schülerin bei Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument besitzen. Das erforderliche Unterrichtsmaterial ist ebenfalls von Seiten des Schülers / der Schülerin zu beschaffen. Im Rahmen der Bestände der KreisMusikschule können Instrumente gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.

§10 Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.

§11 Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

§12 Haftung

Unfallschutz für die Schüler / innen wird im Rahmen des gesetzlichen Schülerunfallschadensausgleiches gewährt. Weitergehende Ansprüche gegen den Schulträger können nicht erhoben werden.

§13 Entgelte

Der Besuch der KreisMusikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Vereinsvorstand beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Bad Segeberg, 1. Januar 2016

Entgeltordnung für die KreisMusikschule Segeberg

§1 Entgeltpflicht

(1) Für den Unterricht an der KreisMusikschule Segeberg wird ein Entgelt erhoben.
Die Entgeltpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird und endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Schülerin / der Schüler nach §5 der Schulordnung der KreisMusikschule Segeberg ausscheiden kann.

(2) Zur Zahlung der Entgelte sind die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§2 Fälligkeit

Für den Besuch der KreisMusikschule wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren kann es wahlweise vierteljährlich oder auch monatlich gezahlt werden. Für Selbstzahler wird das Entgelt jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig.

§3 Instrumentenmiete

(1) Für die Überlassung eines Instrumentes zu Unterrichtszwecken wird eine Nutzungsentschädigung erhoben. Diese beträgt für die ersten sechs Monate € 15,00 monatlich, ab dem siebten Monat € 27,00 monatlich. Für die Instrumentale Orientierungsstufe wird eine einmalige Mietbeteiligung von € 18,00 erhoben. Weitere Einzelheiten regelt der Überlassungsvertrag.

§4 Höhe des Entgeltes

(1) Je nach Art des Unterrichts werden die aufgeführten Entgelte erhoben.

(2) Für Ensemble- und Orchesterstunden wird für Jugendliche kein Entgelt erhoben.

Unterricht im Erwachsenenbereich kann auch 14tägig vereinbart werden, es ist dann die Hälfte des Entgeltes zu zahlen.

(3) Der Verein erhebt Mahngebühren. Für die erste Mahnung werden € 6,-- und für die zweite Mahnung werden € 11,-- erhoben.

§5 Ermäßigungen

(1) Bei Bedürftigkeit kann der Verein auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen bis zu 70% gewähren.

(2) Der Verein gewährt Mehrfächerermäßigungen für Kinder und Jugendliche und Ermäßigungen für Familien mit Kindern (einschl. Alleinerziehenden). Sie erfolgen automatisch und werden in folgenden Stufen berechnet:
Stufe I 10%
Stufe II 20%
Stufe III 30%
Stufe IV 40 %

Für die Berechnung ist die Anzahl der Fächer pro Schüler sowie die Anzahl der unterrichtsnehmenden Familienmitglieder ausschlaggebend; dabei ist es unerheblich, ob weitere Fächer von anderen Familienmitgliedern oder weitere Instrumente erlernt werden.

Die Familien- und Mehrfächerermäßigung wird wie folgt berechnet:
Stufe I 2 Fächer
Stufe II 3 Fächer
Stufe III 4 Fächer
Stufe IV 5 Fächer und mehr Fächer
Der in Absatz 1 genannte Prozentsatz darf nicht überschritten werden.

(3) Schülerinnen und Schüler aus der Musikklasse, Musikwerkstatt, der Bläser- und Streicherklasse erhalten bei anschließender Unterrichtsaufnahme an der KreisMusikschule Segeberg eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20% für 12 Monate.

(4) Inhaber/Innen der Jugendleitercard (JuleiCa) erhalten auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20 %. Diese Ermäßigung erfolgt zusätzlich.

(5) Eine Ermäßigung bei Workshops und Ensemblefächern der KreisMusikschule ist nicht möglich. (6) Über Ausnahmen dieser Berechnungen entscheidet die Schulleitung.

§ 6 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Neufassung vom Januar 2016

 
Musikschulentgelte

 Höhe der Musikschulengelte gemäß § 5 Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg (Stand: Januar 2020)

 

               
 

Art des Unterrichts

 

Jugendliche 

 

Erwachsene

jährlich          

vierteljährlich  

monatlich   

jährlich

vierteljährlich    

monatlich     

1

Einzelunterricht, 30 Min.

792,00 €

198,00 €

66,00 €

1068,00 €

267,00 €

89,00 €

2

Einzelunterricht, 45 Min.

1.164,00 €

291,00 €

97,00 €

1.380,00 €

345,00 €

115,00 €

3

Einzelunterricht, 60 Min.

1.584,00 €

396,00 €

132,00 €

2.136,00 €

534,00 €

178,00 €

4

Gruppenunterricht 
(2 SchülerInnen) 30 Min.

552,00 €

138,00 €

46,00 €

780,00 €

195,00 €

65,00 €

5

Gruppenunterricht 
(2 SchülerInnen) 45 Min.

684,00 €

171,00 €

57,00 €

924,00 €

231,00 €

77,00 €

6

Gruppenunterricht 
(ab 3 SchülerInnen) 45 Min.

552,00 €

138,00 €

46,00 €

780,00 €

195,00 €

65,00 €

7

Eltern-Kind Gruppe
(2 zahlende Personen) 45 Min. 

684,00 €

171,00 €

57,00 €

756,00 €

189,00 €

63,00 €

8

Elementarunterricht 45 min

(Musikalische Früherziehung,

Musikalische Grundausbildung, Musikgarten)

276,00 €

69,00 €

23,00 €

     

9

Instrumentale Orientierungsstufe, 45 Min.

---

---

34,00 €

     

10

Chor Trubadix

     

120,00 €

30,00 €

10,00 €

11

Kinderchor / Ensemble
ohne Hauptfachbelegung

120,00 € 

30,00 €

10,00 €

192,00 €

48,00 €

16,00 €

12

RockPopChor, 90 Min.

192,00 €

48,00 €

16,00 €

192,00 €

48,00 €

16,00 €

13

Bandschmiede

504,00 €

126,00 €

42,00 €

     

14

Institutionstarif

1.980,00 €

495,00 €

165,00 €

     
 

Kopierlizenz-Pauschale
(GEMA & Urheberrechtsschutz)

9,60 € 2,40 € 0,80 € 9,60 € 2,40 € 0,80 €

 

Schul-/Entgeltordnung herunterladen

Verein für
Jugend- und Kulturarbeit
im Kreis Segeberg e.V.

Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg

Tel. 04551 95910
info@vjka.de

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