Über uns
KreisMusikschule Segeberg

Über 45 Angebote aus dem Elementar-, Instrumental- und Gesangsbereich an 64 verschieden Unterrichtsstätten im Kreisgebiet – das ist die KreisMusikschule Segeberg.
Mit 42 Lehrer*innen unterrichten wir mehr als 1.500 Schülerinnen und Schüler an verschiedensten Instrumenten und im Gesang.
Dabei bieten wir Musikschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp...
Von Klavierunterricht bis Gesangsstunden, von Schlagzeug bis Cello - wir sind Ihre Musikschule für jung & alt. Hinzu kommen Bläser-, Streicher-und Musikklassen an den Schulen im Kreis Segeberg und Angebote in der OGS.
Mit der Mitgliedschaft im Verband der Musikschulen (VdM) verpflichtet sich die KreisMusikschule Segeberg für breitgefächerte Angebote und qualifizierte Arbeit.

Von Schlagzeug und Klavier über Geige bis hin zu Klarinette oder Gitarre ist für alle Altersgruppen und Stilrichtungen etwas dabei! Wenn Sie oder Ihr Kind ein Instrument lernen möchten, sprechen Sie uns gerne direkt an. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team der KreisMusikschule Segeberg


Unsere Angebote
Wir bieten Ihnen Instrumental- und Gesangsunterricht von Blockflöte bis Gitarre, von Geige bis Schlagzeug. Ob Sie mit Ihrem Kind mit der musikalischen Früherziehung beginnen möchten oder selbst im Alter noch ein Instrument lernen wollen, wir haben das passende Angebot!
Blasinstrumenten bieten vielfältige Möglichkeiten, Musik zu machen. Die KreisMusikschule bietet Unterrichtsstunden für folgende Blasinstrumente an:
Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete und Posaune.
Streichinstrumente sind sowohl Solo- als auch Orchesterinstrumente und für alle Bereiche der Musik geeignet.
Vionline (Geige), Viola (Bratsche), Violoncello und Kontrabass
Die Faszination, die von Schlaginstrumenten ausgeht, ist einzigartig. Neben dem vertrauten Schlagzeugunterricht bietet die KreisMusikschule auch verschiedene Workshops an.
Die KreisMusikschule bietet Gesangsunterricht für Jung und jung gebliebene in allen Stilrichtungen an. Solo oder Chor – hier geht es weiter:
Musizieren für Menschen mit Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsverzögerungen ist ein Angebot an der KreisMusikschule. Weitere Informationen gibt es hier.
Musik lässt uns wachsen! Musik macht uns stark! Wir bieten für die Jüngsten folgende Musikkurse an:
Unsere musikalischen Angebote für Schulen im Kreis Segeberg: Bläserklasse und verschiedenste OGS-Kurse
Die KreisMusikschule Segeberg kooperiert mit 18 Schulen (Musik-, Bläser- und Streicherklassen sowie OGS-Angebote), mit 11 Kindertagesstätten/Kindergärten, mit drei Musikvereinen und dem Landesverein Innere Mission.
Chöre und Musikensembles, Workshops, Wettbewerbe, Musikschulwochenenden, Konzerte und musikalische Begleitung von unterschiedlichen Veranstaltungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND ENTGELTORDNUNG
DER KREISMUSIKSCHULE SEGEBERG
IM VEREIN FÜR JUGEND- UND KULTURARBEIT IM KREIS SEGEBERG E.V.
Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturHöfe Segeberg und der Offenen Ganztagsschulen Segeberg.
Aufgabe der KreisMusikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und individuell zu fördern, Begabungen frühzeitig zu erkennen und angemessen auszubilden sowie die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.
§1 Datenschutz
Die bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte
weitergegeben. Sie werden ausschließlich vereinsintern genutzt.Alle Mitarbeitenden unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einerVeranstaltung oder während der Arbeit des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberge.V. gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereinsverwendet (Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/eines Teilnehmenden bei derAnmeldung).Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins genutzt werden.
§2 Aufbau
Die Ausbildung an der KreisMusikschule erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen.Kernbereich ist die instrumentale / vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.
§3 Schuljahr
(1) Das Schuljahr der KreisMusikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kreismusikschule.
(2) Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.
§4 An- und Abmeldungen
(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich, die Aufnahme ist mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Antragsteller / die Antragstellerin erkennt durch seine / ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.
§5 Kündigungen
(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der KreisMusikschule zu richten. Sie werden erst bei Zugang in der Geschäftsstelle der KreisMusikschule rechtswirksam. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die schriftliche Kündigung durch den gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin erforderlich.
(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
(3) Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin Ausnahmen zulassen (diese liegen insbesondere vor bei Wegzug aus dem Kreis Segeberg und langfristiger Krankheit [ärztliches Attest]).
(4) Für den Unterricht im Elementarbereich (Musikgarten Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Trommeln), für die Chöre und für ein Zweit- oder Drittinstrument ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
(5) Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 5% kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.
§6 Probezeit
Mit Ausnahme des Instrumentalen Orientierungsunterrichtes gelten die ersten drei Monate als Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
§7 Unterricht
(1) Zur Vermeidung weiter Anfahrtswege sind die Unterrichtsstätten über das Kreisgebiet verteilt. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen statt. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterricht an einer bestimmten Unterrichtsstätte und Lehrkraft erfüllt. Ein Anspruch darauf kann jedoch nicht erhoben werden.
(2) Die Teilnehmer / innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der Vorspiele verpflichtet. Unregelmäßiger Unterricht oder andere Umstände, die dazu führen, dass kein Unterrichtserfolg mehr zu erwarten ist, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichtes durch die KreisMusikschule führen. Wird trotz Mahnung das Schulgeld nicht bezahlt, kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht an der KreisMusikschule ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.
(3) Vom Schüler / von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich - auch bei Entschuldigung - entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der KreisMusikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.
(4) Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die KreisMusikschule zuvertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet. Entgelte werden im Laufe des Rechnungsjahres verrechnet bzw. erstattet.
(5) Wird witterungsbedingt für den Kreis Segeberg Schulausfall angeordnet, so gilt dies auch für den Unterricht der KreisMusikschule Segeberg.
(6) Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und nach Weisung durch die Schulleitung erfolgen.
§8 Ensemblefächer
Ensemblespiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler / innen sind verpflichtet, im Rahmen des Angebotes daran teilzunehmen (z.B. Spielkreise, Orchester). Über die Teilnahme im einzeln entscheidet der Fachlehrer / die Fachlehrerin nach Rücksprache mit dem Schulleiter / der Schulleiterin.
§9 Lernmittel
Grundsätzlich muss der Schüler / die Schülerin bei Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument besitzen. Das erforderliche Unterrichtsmaterial ist ebenfalls von Seiten des Schülers / der Schülerin zu beschaffen. Im Rahmen der Bestände der KreisMusikschule können Instrumente gegen Zahlung eine Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.
§10 Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.
§11 Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
§12 Haftung
Unfallschutz für die Schüler / innen wird im Rahmen des gesetzlichen Schülerunfallschadensausgleiches gewährt. Weitergehende Ansprüche gegen den Schulträger können nicht erhoben werden.
§13 Entgelte
Der Besuch der KreisMusikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Vereinsvorstand beschlossen.
Näheres bestimmt die Entgeltordnung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 1. Januar 2021
ENTGELTORDNUNG FÜR DIE KREISMUSIKSCHULE SEGEBERG
§1 Entgeltpflicht
(1) Für den Unterricht an der KreisMusikschule Segeberg wird ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird und endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Schülerin / der Schüler nach §5 der Schulordnung der KreisMusikschule Segeberg ausscheiden kann.
(2) Zur Zahlung der Entgelte sind die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreter verpflichtet.
§2 Fälligkeit
Für den Besuch der KreisMusikschule wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf gleichen
Monatsraten gezahlt wird. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren kann es wahlweise vierteljährlich oder auch monatlich gezahlt werden. Für Selbstzahler wird das Entgelt jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig.
§3 Instrumentenmiete
(1) Für die Überlassung eines Instrumentes zu Unterrichtszwecken wird eine Nutzungsentschädigung erhoben. Diese beträgt für die ersten sechs Monate € 15,00 monatlich, ab dem siebten Monat € 27,00 monatlich. Für die Instrumentale Orientierungsstufe wird eine einmalige Mietbeteiligung von € 18,00 erhoben. Weitere Einzelheiten regelt der Überlassungsvertrag.
§4 Höhe des Entgeltes
(1) Je nach Art des Unterrichts werden die aufgeführten Entgelte erhoben.
(2) Für Ensemble- und Orchesterstunden wird für Jugendliche kein Entgelt erhoben. Unterricht im Erwachsenenbereich kann auch 14tägig vereinbart werden, es ist dann die Hälfte des Entgeltes zu zahlen.
(3) Der Verein erhebt Mahngebühren. Für die erste Mahnung werden € 6,-- und für die zweite
Mahnung werden € 11,-- erhoben.
§5 Ermäßigungen
(1) Bei Bedürftigkeit kann der Verein auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen bis zu 70% gewähren.
(2) Der Verein gewährt Mehrfächerermäßigungen für Kinder und Jugendliche und Ermäßigungen für Familien mit Kindern (einschl. Alleinerziehenden). Sie erfolgen automatisch und werden in folgenden Stufen berechnet:
Stufe I 10%
Stufe II 20%
Stufe III 30%
Stufe IV 40 %
Für die Berechnung ist die Anzahl der Fächer pro Schüler sowie die Anzahl der unterrichtsnehmenden Familienmitglieder ausschlaggebend; dabei ist es unerheblich, ob weitere Fächer von anderen Familienmitgliedern oder weitere Instrumente erlernt werden. Die Familien- und Mehrfächerermäßigung wird wie folgt berechnet:
Stufe I 2 Fächer
Stufe II 3 Fächer
Stufe III 4 Fächer
Stufe IV 5 Fächer und mehr
Der in Absatz 1 genannte Prozentsatz darf nicht überschritten werden.
(3) Schülerinnen und Schüler aus der Musikklasse, Musikwerkstatt, der Bläser- und Streicherklasse erhalten bei anschließender Unterrichtsaufnahme an der KreisMusikschule Segeberg eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20% für 12 Monate.
(4) Inhaber/Innen der Jugendleitercard (JuleiCa) erhalten auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20 %. Diese Ermäßigung erfolgt zusätzlich.
(5) Eine Ermäßigung bei Workshops und Ensemblefächern der KreisMusikschule ist nicht möglich.
(6) Über Ausnahmen dieser Berechnungen entscheidet die Schulleitung.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Neufassung von Januar 2025
Musikschulentgelte
Höhe der Musikschulengelte gemäß § 5 Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg (Stand: Januar 2025) |
||||||||
Art des Unterrichts |
Jugendliche |
|
Erwachsene |
|||||
|
jährlich |
vierteljährlich |
monatlich |
|
jährlich |
vierteljährlich |
monatlich |
|
1 |
Einzelunterricht, |
828,00 € |
207,00 € |
69,00 € |
|
1116,00 € |
279,00 € |
93,00 € |
2 |
Einzelunterricht, |
1.224,00 € |
306,00 € |
102,00 € |
|
1440,00 € |
360,00 € |
120,00 € |
3 |
Einzelunterricht, |
1.656,00 € |
414,00 € |
138,00 € |
|
2.160,00 € |
540,00 € |
186,00 € |
4 |
Gruppenunterricht |
576,00 € |
144,00 € |
48,00 € |
|
816,00 € |
204,00 € |
69,00 € |
5 |
Gruppenunterricht |
720,00 € |
180,00 € |
60,00 € |
|
972,00 € |
243,00 € |
81,00 € |
6 |
Gruppenunterricht |
576,00 € |
144,00 € |
48,00 € |
|
816,00 € |
204,00 € |
68,00 € |
7 |
Eltern-Kind Gruppe |
480,00 € |
120,00 € |
40,00 € |
|
528,00 € |
132,00 € |
44,00 € |
8 |
Eltern-Kind Gruppe |
720,00 € |
180,00 € |
60,00 € |
|
792,00 € | 198,00 € | 66,00 € |
9 |
Elementarunterricht |
288,00 € |
72,00 € |
24,00 € |
|
|
|
|
10 |
Chor Trubadix |
|
|
|
|
144,00 € |
36,00 € |
12,00 € |
11 |
Kinderchor / Ensemble ohne Hauptfach-belegung |
132,00 € |
33,00 € |
11,00 € |
|
204,00 € | 51,00 € | 17,00 € |
12 |
Institutionstarif |
2052,00 € |
513,00 € |
171,00 € |
|
|||
13 |
Kopierlizenz-Pauschale |
11,40 € | 2,85 € | 0,95 € | 11,40 € | 2,85 € | 0,95 € |
Was uns auszeichnet
Wir verstehen uns als lernende Organisation. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter*innen werden durch ein Team an Honorarkräften unterstützt.
Unser Team



Hirokuni Mukai
Fachbereichsleitung Blechblasinstrumente
Instrumente:
Euphonium, Posaune, Tenorhorn und Tuba
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de








Hartmut Ledeboer
Fachbereichsleitung Holzbläser
Instrumente:
Blockflöte und Querflöte
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de





Andreas Schwarz
Fachbereichsleitung Schlagwerk & Percussion
Instrumente:
Schlagzeug und Marimba
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de






Silke Döring
Organisatorische Leiterin KreisMusikschule Segeberg Außenstelle Kaltenkirchen
04551 95 91 20
silke.doering@vjka.de


Heiko Kremers
Außenstellenleitung Nord-Ost-Kreis
Fachbereiche Blasinstrumente & Tasteninstrumente
Instrumente: Keyboard / Klavier,
Tenorhorn / Trompete
04551 91 091 59
nordostkreis@vjka.de

Stephanie Lang
Außenstellenleitung Bad Segeberg
Fachbereichsleitung Holzbläser
Therapeutisches Musizieren
Instrumente: Querflöte
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de






Kristin Guddath
Pädagogische Leiterin KreisMusikschule Segeberg Außenstelle Bad Bramstedt
04551 9591 20
kristin.guddath@vjka.de

Olaf Generotzky
Fachbereichsleitung Tasteninstrumente
Musiktheorie
Instrument:
Klavier
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de





Jürgen Kok
Fachbereichsleitung Zupfinstrumente
Instrumente:
Gitarre, E-Gitarre, Ukulele und E- Bass
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de


Christien van Riesen
Fachbereichsleitung Elementare Musikpädagogik
Eltern-Kind-Kurse,
Musikalische Früherziehung und
Musikalische Grundausbildung
Geragogik
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de

Katja Krüger
Chor und Stimmbildung
Instrumente:
Fagott, Oboe, Querflöte und
Kontrabass, Chor und Stimmbildung
04551 9591 10
kreismusikschule@vjka.de