Schlagzeug
Die vielfältigste Instrumentengruppe der Welt
Schlagzeug ist die sicherlich am breitesten aufgefächerte Instrumentengruppe der Welt. Allein die der verschiedenen fellbespannten Trommeln aller Art zu zählen, wäre nahezu unmöglich, dazu kommen Metallinstrumente (z.B. Becken und Gongs), stimmbare Fellinstrumente (Pauken) und die Stabspiele (Marimba) sowie diverse Percussion-Instrumente.
All dies können Sie an der KMS lernen – und natürlich auch das Rock- und Pop- und Jazz-Schlagzeug!
Unterrichtsangebote:
Unter dem Oberbegriff SCHLAGZEUG versteht der Laie oft "nur" das DRUMSET (das Schlagzeug im Rock und Pop, in Band und Bigband), und tatsächlich stellt dieses das zentrale Instrument im Unterricht an der Kreismusikschule dar. Es verstecken sich unter diesem Begriff jedoch noch eine große Menge weiterer Instrumente, die Sie bei uns ebenfalls erlernen können.
Die MARIMBA gehört wie auch das Xylophon, das Vibraphon und das Glockenspiel zur Familie der Stabspiele oder Mallet-Instrumente. Die Klangstäbe sind meist aus Palisander, da dies das am besten klingende Tropenholz ist. Es gibt Marimbas mit mehr als 5 Oktaven Tonumfang, aber auch kleinere Instrumente, die für Schüler geeignet sind. Die Klangplatten werden mit bis zu sechs Schlägeln ("Mallets") gleichzeitig angeschlagen, wodurch auch komplexe Musik spielbar wird. Sowohl das Instrument als auch die Literatur sind jedoch noch immer eher exotisch, obwohl zunehmend mehr Spielerinnen und Spieler heranwachsen. Die KMS unterrichtet das Instrument zur Zeit in Bad Segeberg.
Die afrikanische DJEMBE können Sie bei uns in der Gruppe erlernen. Die afrikanische Handtrommel ist auch bestens dazu geeignet, in das Trommeln erst einmal hineinzuschnuppern, wenn Sie vielleicht nicht gleich mit dem Drumset beginnen möchten. Wir bieten dies Abends auch speziell für Erwachsene an. (...)
Im klassischen ORCHESTER findet man ebenfalls eine große Menge an Schlaginstrumenten, dazu gehören die stimmbare PAUKE, das XYLOPHON und das GLOCKENSPIEL, die KLEINE TROMMEL oder auch die TRIANGEL.
Im Bereich der PERCUSSION tummeln sich diverse Schlaginstrumente, vor allem aus Lateinamerika (Bongo, Conga, Guiro, Claves, Shaker, Eselsgebiss [Quijada|], Maracas, Cowbell, etc), aber auch aus Asien und Afrika. Hier können sich in wahre Welten auftun, denen in ihrer Vielfältigkeit und ihrem Klangreichtum kaum Grenzen gesetzt sind.
Alle diese Instrumente können Sie auch gemeinsam mit anderen im ENSEMBLE spielen.
Infos
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltordnung
der KreisMusikschule Segeberg
im Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.
Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg,
der KreisMusikschule Segeberg,
des JugendZeltplatzes Wittenborn,
der KulturHöfe Segeberg und der
Offenen Ganztagsschulen Segeberg.
Aufgabe der KreisMusikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik
heranzuführen und individuell zu fördern, Begabungen frühzeitig zu erkennen und angemessen
auszubilden sowie die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.
§ 1 Datenschutz
Die bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an
Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich vereinsintern genutzt.Alle Mitarbeitenden unterliegen
den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einerVeranstaltung oder während der
Arbeit des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberge.V. gemacht wurden, werden
ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereinsverwendet (Ausnahme: Bei
ausdrücklicher Ablehnung einer/eines Teilnehmenden bei derAnmeldung).Gruppenfotos dürfen
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins genutzt werden.
§ 2 Aufbau
Die Ausbildung an der KreisMusikschule erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den
Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale /
vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum
gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher
Inhalte und Leistungsanforderungen.
§ 3 Schuljahr
(1) Das Schuljahr der KreisMusikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen
gilt auch für die Kreismusikschule.
(2) Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume
zur Verfügung gestellt werden.
§ 4 An- und Abmeldungen
(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten.
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters /
der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich, die Aufnahme ist
mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Antragsteller / die Antragstellerin erkennt durch seine / ihre Unterschrift die Schulordnung
und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 5 Kündigungen
(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der KreisMusikschule
zu richten. Sie werden erst bei Zugang in der Geschäftsstelle der KreisMusikschule rechtswirksam.
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die schriftliche Kündigung durch den
gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin erforderlich.
(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
(3) Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. In begründeten
Einzelfällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin Ausnahmen zulassen (diese liegen
insbesondere vor bei Wegzug aus dem Kreis Segeberg und langfristiger Krankheit
[ärztliches Attest]).
(4) Für den Unterricht im Elementarbereich (Musikgarten Musikalische Früherziehung,
Musikalische Grundausbildung, Trommeln), für die Chöre und für ein Zweit- oder Drittinstrument
ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
(5) Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 5% kann innerhalb von vier Wochen
ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden.
Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der
Unterrichtsentgelte vorangeht.
§ 6 Probezeit
Mit Ausnahme des Instrumentalen Orientierungsunterrichtes gelten die ersten drei Monate als
Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
§ 7 Unterricht
(1) Zur Vermeidung weiter Anfahrtswege sind die Unterrichtsstätten über das Kreisgebiet verteilt.
Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen statt. Nach
Möglichkeit werden Wünsche um Unterricht an einer bestimmten Unterrichtsstätte und Lehrkraft
erfüllt. Ein Anspruch darauf kann jedoch nicht erhoben werden.
(2) Die Teilnehmer / innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der Vorspiele
verpflichtet. Unregelmäßiger Unterricht oder andere Umstände, die dazu führen, dass kein
Unterrichtserfolg mehr zu erwarten ist, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichtes
durch die KreisMusikschule führen. Wird trotz Mahnung das Schulgeld nicht bezahlt, kann die
Schülerin oder der Schüler vom Unterricht an der KreisMusikschule ausgeschlossen werden.
Hierüber entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.
(3) Vom Schüler / von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich - auch
bei Entschuldigung - entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der KreisMusikschule sind nicht
verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.
(4) Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die KreisMusikschule
zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte
auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet. Entgelte werden im Laufe des Rechnungsjahres
verrechnet bzw. erstattet.
(5) Wird witterungsbedingt für den Kreis Segeberg Schulausfall angeordnet, so gilt dies auch
für den Unterricht der KreisMusikschule Segeberg.
(6) Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können
diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung
oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der
rechtlichen Vorgaben und nach Weisung durch die Schulleitung erfolgen.
§ 8 Ensemblefächer
Ensemblespiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler / innen sind
verpflichtet, im Rahmen des Angebotes daran teilzunehmen (z.B. Spielkreise, Orchester). Über
die Teilnahme im einzeln entscheidet der Fachlehrer / die Fachlehrerin nach Rücksprache mit
dem Schulleiter / der Schulleiterin.
§ 9 Lernmittel
Grundsätzlich muss der Schüler / die Schülerin bei Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument
besitzen. Das erforderliche Unterrichtsmaterial ist ebenfalls von Seiten des Schülers / der
Schülerin zu beschaffen. Im Rahmen der Bestände der KreisMusikschule können Instrumente
gegen Zahlung eine Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten
werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.
§ 10 Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für
Schulen anzuwenden.
§ 11 Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
§ 12 Haftung
Unfallschutz für die Schüler / innen wird im Rahmen des gesetzlichen Schülerunfallschadensausgleiches
gewährt. Weitergehende Ansprüche gegen den Schulträger können nicht erhoben werden.
§ 13 Entgelte
Der Besuch der KreisMusikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Vereinsvorstand
beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 1. Januar 2021
ENTGELTORDNUNG FÜR DIE KREISMUSIKSCHULE
SEGEBERG
§ 1 Entgeltpflicht
(1) Für den Unterricht an der KreisMusikschule Segeberg wird ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht
beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird und endet mit
dem letzten Tag des Monats, in dem die Schülerin / der Schüler nach §5 der Schulordnung der
KreisMusikschule Segeberg ausscheiden kann.
(2) Zur Zahlung der Entgelte sind die Schülerinnen
und Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreter verpflichtet.
§ 2 Fälligkeit
Für den Besuch der KreisMusikschule wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf gleichen
Monatsraten gezahlt wird. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren kann es wahlweise vierteljährlich
oder auch monatlich gezahlt werden. Für Selbstzahler wird das Entgelt jeweils zum
1. eines jeden Monats im Voraus fällig.
§ 3 Instrumentenmiete
(1) Für die Überlassung eines Instrumentes zu Unterrichtszwecken wird eine Nutzungsentschädigung
erhoben. Diese beträgt für die ersten sechs Monate € 15,00 monatlich, ab dem siebten
Monat € 27,00 monatlich.
Für die Instrumentale Orientierungsstufe wird
eine einmalige Mietbeteiligung von € 18,00
erhoben. Weitere Einzelheiten regelt der Überlassungsvertrag.
§ 4 Höhe des Entgeltes
(1) Je nach Art des Unterrichts werden die aufgeführten Entgelte erhoben.
(2) Für Ensemble- und Orchesterstunden wird für Jugendliche kein Entgelt erhoben. Unterricht im
Erwachsenenbereich kann auch 14tägig vereinbart werden, es ist dann die Hälfte des Entgeltes
zu zahlen.
(3) Der Verein erhebt Mahngebühren. Für die erste Mahnung werden € 6,-- und für die zweite
Mahnung werden € 11,-- erhoben.
§ 5 Ermäßigungen
(1) Bei Bedürftigkeit kann der Verein auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen bis zu 70% gewähren.
(2) Der Verein gewährt Mehrfächerermäßigungen für Kinder und Jugendliche und Ermäßigungen
für Familien mit Kindern (einschl. Alleinerziehenden).
Sie erfolgen automatisch und werden in
folgenden Stufen berechnet:
Stufe I 10%
Stufe II 20%
Stufe III 30%
Stufe IV 40 %
Für die Berechnung ist die Anzahl der Fächer pro Schüler sowie die Anzahl der unterrichtsnehmenden
Familienmitglieder ausschlaggebend; dabei ist es unerheblich, ob weitere Fächer von anderen
Familienmitgliedern oder weitere Instrumente erlernt werden. Die Familien- und Mehrfächerermäßigung
wird wie folgt berechnet:
Stufe I 2 Fächer
Stufe II 3 Fächer
Stufe III 4 Fächer
Stufe IV 5 Fächer und mehr
Der in Absatz 1 genannte Prozentsatz darf nicht
überschritten werden.
(3) Schülerinnen und Schüler aus der Musikklasse, Musikwerkstatt, der Bläser- und Streicherklasse
erhalten bei anschließender Unterrichtsaufnahme an der KreisMusikschule Segeberg eine
Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20% für 12 Monate.
(4) Inhaber/Innen der Jugendleitercard (JuleiCa)
erhalten auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung
des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20 %.
Diese Ermäßigung erfolgt zusätzlich.
(5) Eine Ermäßigung bei Workshops und Ensemblefächern
der KreisMusikschule ist nicht möglich.
(6) Über Ausnahmen dieser Berechnungen
entscheidet die Schulleitung.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Neufassung von Januar 2026
Musikschulentgelte
|
Höhe der Musikschulengelte gemäß § 5 Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg (Stand: Januar 2025) |
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Art des Unterrichts |
Jugendliche |
|
Erwachsene |
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|
jährlich |
vierteljährlich |
monatlich |
|
jährlich |
vierteljährlich |
monatlich |
|
|
1 |
Einzelunterricht, |
852,00 € |
213,00 € |
71,00 € |
|
1152,00 € |
288,00 € |
96,00 € |
|
2 |
Einzelunterricht, |
1.260,00 € |
315,00 € |
105,00 € |
|
1488,00 € |
372,00 € |
124,00 € |
|
3 |
Einzelunterricht, |
1.704,00 € |
426,00 € |
142,00 € |
|
2.304,00 € |
576,00 € |
192,00 € |
|
4 |
Gruppenunterricht |
588,00 € |
147,00 € |
49,00 € |
|
840,00 € |
210,00 € |
70,00 € |
|
5 |
Gruppenunterricht |
744,00 € |
186,00 € |
62,00 € |
|
996,00 € |
249,00 € |
83,00 € |
|
6 |
Gruppenunterricht |
588,00 € |
147,00 € |
49,00 € |
|
840,00 € |
210,00 € |
70,00 € |
|
7 |
Eltern-Kind Gruppe |
492,00€ |
123,00 € |
41,00 € |
|
540,00 € |
135,00 € |
45,00 € |
|
8 |
Eltern-Kind Gruppe |
744,00 € |
186,00 € |
62,00 € |
|
816,00 € | 204,00 € | 68,00 € |
|
9 |
Elementarunterricht 45 min |
300,00 € |
75,00 € |
25,00 € |
|
|
|
|
|
10 |
Ensemble ohne |
132,00 € |
33,00 € |
11,00 € |
|
204,00 € |
51,00 € |
17,00 € |
|
11 |
Institutionstarif |
2112,00 € |
528,00 € |
176,00 € |
|
|||
|
12 |
Kopierlizenz-Pauschale (GEMA und Urheberrechtsschutz) |
11,40 € |
2,85 € |
0,95 € |
|
11,40 € | 2,85 € | 0,95 € |
Geschäftsstelle der
KreisMusikschule
Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg
Tel. +49 4551 95912
E-Mail: kms@vjka.de
Ute Nitzsche
Empfang, Allgemeine Verwaltung
04551 9591 0